# E-Rechnung ab 2025: Mandanteninformation (www.e-rechnung-info.de) > Als Steuerkanzlei Ihre Mandanten ganz einfach über die E-Rechnung informieren Mithilfe unserer digitalen Mandanteninformationen können Sie Ihre Mandanten leicht über die Neuerungen informieren und dabei aktiv DATEV Unternehmen Online als mögliche Lösung präsentieren. So erfüllen Sie Ihre Pflicht und tragen gleichzeitig einen Nutzen als Kanzlei davon. Unsere Mandanteninformation Einführung der E-Rechnung ab 2025 Diese Bonusinhalte sind ebenfalls für Sie inkludiert: Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Steuerberater Ken Keiper ist bekannt aus: Geht es Ihnen beim Gedanken an die E-Rechnung auch so? Mit diesen Gedanken sind Sie nicht allein. Denn die Wahrheit ist: Jede Steuerberatungskanzlei in Deutschland steht aktuell vor den gleichen Herausforderungen. Wie informieren wir die Mandanten im großen Stil? Wie können wir die Chancen, die die E-Rechnung für die Digitalisierung unserer Prozesse bietet, nutzen? Und wie können wir den Mandanten helfen, die technisch nicht versiert sind? Wir haben eine Lösung für diese Probleme entwickelt Digitale Mandanteninformation zur Einführung der E-Rechnung ab 2025 Mid-sized plain text to represent real Onepage use-case. Around 100 symbols is usually enough to fill one paragraph, so it’s visually perfect and easy to read Ein Preis für alle Mandanten First advantage Second advantage Third advantage Fourth advantage Fifth advantage Sixths advantage Über Steuerberater Ken Keiper Von der Steuerberatung für die Steuerberatung Als Steuerberater liegt mein fachlicher Schwerpunkt auf der Schulung von Steuerfachangestellten, Steuerfachwirten und Bilanzbuchhaltern in ganz Deutschland. Im Rahmen meiner Seminare habe ich festgestellt, dass die Kommunikation der E-Rechnung gegenüber Mandanten viele Kanzleien vor eine große Herausforderung stellt. Daher habe ich beschlossen, eine Lösung hierfür zu entwickeln, die ich gerne allen interessierten Kanzleien in Deutschland zur Verfügung stelle. Denn ich bin überzeugt: als Steuerberater sollten wir zusammenhalten, um gemeinsam für unsere Mandanten Lösungen zu finden. Deshalb erhalten Sie bei mir keine lieblosen Produkte - sondern Werke voller Herzblut von einem Berufsträger. Lassen Sie uns gemeinsam unsere Mandanten ins digitale Zeitalter führen. © 2024 Ken Keiper GmbH Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Nach der Bestellung kontaktieren wir Sie automatisch und lassen Ihnen ein Formular per E-Mail zukommen, um alle benötigten Daten zu samm... ## Sitemap: - [Vorlage](https://www.e-rechnung-info.de/vorlage) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Jetzt alle wichtigen Infos in 18 Minuten zusammengefasst ansehen Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir von Kanzleiname blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Vorname Nachname Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus d... - [Datenschutz](https://www.e-rechnung-info.de/datenschutz) Datenschutzerklärung © 2024 Ken Keiper GmbH - [E-Rechnung ab 2025: Praktische Umsetzung und wichtige Informationen](https://www.e-rechnung-info.de/mandanteninfo) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Jetzt alle wichtigen Infos in 18 Minuten zusammengefasst ansehen Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Ken Keiper Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital... - [E-Rechnung ab 2025 - Coventus](https://www.e-rechnung-info.de/coventus) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Christopher Dietermann Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird ... - [E-Rechnung ab 2025 - sbu Sterzenbach & Kollegen](https://www.e-rechnung-info.de/sbu) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Kay-Uwe Fasse Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht,... - [Impressum](https://www.e-rechnung-info.de/impressum) EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA (Verordnung (EU) 2022/265) Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt: E-Mail: info@kenkeiper-stb.de Telefon: +4926365692985 Sonstige Kontaktwege: Ringstraße 33 56651 Oberzissen Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch, Englisch Aufsichtsbehörde Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Hölderlinstraße 1 55131 Mainz http://www.sbk-rlp.de Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Steuerberater Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Hölderlinstraße 1 55131 Mainz http://www.sbk-rlp.de Verliehen in: Rheinland-Pfalz, Deutschland Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG) einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/ Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbdv/ Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) einsehbar unter: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_Berufsordnung-inkl-Fachberaterordnung.pdf Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/ Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: VSW - Die Versicherungsgemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dotzheimer Straße 23 65185 Wiesbaden Geltungsraum der Versicherung: Deutschland Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Redaktionell verantwortlich Steuerberater Ken Keiper Ringstraße 33 56651 Oberzissen Impressum Kontakt Ken Keiper GmbH Ringstraße 33 56651 Oberzissen USt-ID: DE369141809 Vertreten durch: Steuerberater Ken Keiper Handelsregister Handelsregister: HRB 30395 Registergericht: Amtsgericht Koblenz Stammkapital: 25.000 €, voll eingezahlt Angaben gemäß § 5 DDG © 2024 Ken Keiper GmbH - [E-Rechnung ab 2025 - Steuerkanzlei Klimm](https://www.e-rechnung-info.de/steuerkanzlei-klimm) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Jetzt alle wichtigen Infos in 18 Minuten zusammengefasst ansehen Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Sabine Klimm Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digit... - [E-Rechnung ab 2025 - Mischlich Steuerberatung GmbH & Co. KG](https://www.e-rechnung-info.de/mischlich) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der internen Prozesse, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Heiko Mischlich Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird v... - [E-Rechnung ab 2025 - Schraven & Partner](https://www.e-rechnung-info.de/schraven-und-partner) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Ihr Team von Schraven & Partner Detlef Meier – Johannes Breuer – Andreas Heuwing Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten di... - [E-Rechnung ab 2025 - Aflihaou · Baske · Rohleder Partnerschaft mbB](https://www.e-rechnung-info.de/stb-leverkusen) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Manuela Aflihaou Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versuc... - [E-Rechnung ab 2025 - Bernd Krückel Steuerberatung](https://www.e-rechnung-info.de/krueckel-steuerberatung) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Philipp Krückel Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versuch... - [Personalisierung Ihrer Mandanteninformation](https://www.e-rechnung-info.de/personalisierung) Sie haben Fragen? Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir benötigen: Personalisieren Sie jetzt Ihre Mandanteninformation Um Ihre Materialien im Design zu Ihrer Kanzlei zu erstellen, benötigen wir von Ihnen noch einige Angaben und Anhänge. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bereitstellung der Mandanteninformation verwendet. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und laden Sie die passenden Dateien hoch, damit wir zeitnah mit der Umsetzung Ihrer persönlichen Mandanteninformation beginnen können. © 2024 Ken Keiper GmbH - [E-Rechnung ab 2025 - Steuerbüro Hellmuth](https://www.e-rechnung-info.de/stb-hellmuth) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Heike Hellmuth Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht, aus der bildhaften Darstellung strukturierte Daten zu extrahieren, was jedoch einen zusätzlichen Aufwand erfordert und auch fehleranfällig ist. Bei den Formaten zur E-Rechnung ist dies nicht erforderlich. Alle Rechnungsangaben sind... - [E-Rechnung ab 2025 - Rita Moraw Steuerberatung](https://www.e-rechnung-info.de/rita-moraw) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Rita Moraw Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht, au... - [E-Rechnung ab 2025 - HFS Heinen Fokuhl & Partner](https://www.e-rechnung-info.de/hfs-partner) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Simon Moorkamp Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht... - [E-Rechnung ab 2025 - GeKaVo](https://www.e-rechnung-info.de/gekavo) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Ivonne Frese Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht, ... - [E-Rechnung ab 2025 - Horn // Sadowski](https://www.e-rechnung-info.de/horn-sadowski) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texterkennung wird versucht, aus der bildh... - [E-Rechnung ab 2025 - vBK](https://www.e-rechnung-info.de/vbk) Einführung der E-Rechnung ab 2025 Praktische Umsetzung und wichtige Informationen Die E-Rechnung wird ab 2025 jeden Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland betreffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, damit Sie sich optimal auf die E-Rechnung vorbereiten können. Warum es essenziell für Selbstständige und Unternehmer ist, sich jetzt mit der E-Rechnung zu beschäftigen Vielen Selbstständigen und Unternehmern stehen die Nackenhaare zu Berge, wenn ein Politiker von “Entbürokratisierung” spricht. Denn tatsächlich resignieren die Meisten über das hohe Maß an Bürokratie in Deutschland und es scheint fast so, als würde jede Bürokratieentlastung weitere Belastungen mit sich bringen. Und auch wenn dieser Eindruck sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist, so ergibt sich seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 durch die Einführung der E-Rechnung eine Änderung, die für jeden der knapp 3.000.000 Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland relevant sein wird: die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025. Dabei ist es auch egal, ob Sie Kleinunternehmer oder Konzern, Gründer oder Magnat, Gewerbetreibender oder Vermieter sind: die E-Rechnung wird auch Sie betreffen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schon jetzt auf die E-Rechnung vorbereiten. Um Sie bestmöglich bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen und Ihnen auch die relevanten Hintergründe zu der Gesetzesänderung zu erläutern, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen konkreten Beratungsbedarf sehen, können Sie sich natürlich jederzeit bei Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus melden. Denn wir verstehen uns nicht nur als Steuererklärer - sondern als Steuerberater. Und damit auch als Partner für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb möchten wir Ihnen nicht nur dabei helfen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern Sie in die Lage versetzen, vom digitalen Potenzial der E-Rechnung zu profitieren. Denn die E-Rechnung ermöglicht eine Digitalisierung und Automatisierung der Buchhaltung, wie sie bislang nicht möglich war. Sie und Ihre Mitarbeiter werden weniger händisch erfassen müssen, sodass Sie ihren Fokus auf das werden legen können, was wirklich zählt: Ihren Kunden zu helfen und die Welt ein Stück besser zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Rechnung für Sie kein weiterer bürokratischer Aufwand wird - sondern einen echten wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft und sind dankbar, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen. Mit herzlichen Grüßen, Madeleine Kaufels & Cedric van Beek Was ist eine E-Rechnung? Vorteile gegenüber PDF Ob XRechnung oder ZUGFeRD - beide Formate haben einen großen Vorteil gegenüber der herkömmlichen PDF: Denn bei der PDF handelt es sich lediglich um die besondere Form einer Bilddatei, aus der keine Daten digital lesbar sind. Erst durch eine OCR-Texter... - [Webinar-Mitschnitt](https://www.e-rechnung-info.de/mitschnitt) Sie haben Fragen? Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Schulen Sie jetzt intern Ihre Mitarbeiter zur E-Rechnung Der folgende Mitschnitt stammt aus einem Webinar, dass wir speziell für die Mitarbeiter von Steuerberatungskanzleien entwickelt haben. Dort lernen Ihre Mitarbeiter alle wichtigen Details zur E-Rechnung kennen, um Mandanten bei Rückfragen auch unterstützen zu können. Im zweiten Video finden Sie noch ergänzende Informationen zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD), die wir im Lichte der E-Rechnung ebenfalls für relevant halten: © 2024 Ken Keiper GmbH Praxisfragen zur Einführung der E-Rechnung ab 2025 Steigende Relevanz der GoBD und Zusammenhang zur eRechnung 46 sq.m Deluxe room Allgemeines Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung im nationalen Recht normiert. Dabei soll ab dem 01.01.2025 der Wortlaut von § 14 UStG wie folgt angepasst werden: Wortlaut der verabschiedeten Änderung in § 14 UStG Ersetzung des bisherigen § 14 Abs. 1 S. 2 – 8 UStG durch folgende Formulierung: „Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird. Die Übermittlung einer elektronischen Rechnung oder einer sonstigen Rechnung in einem elektronischen Format bedarf der Zustimmung des Empfängers, soweit keine Ver- pflichtung nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 besteht. Das strukturierte elektronische Format einer elekt- ronischen Rechnung - muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entsprechen oder - kann zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass das Format die richtige und vollständige Extraktion der nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben aus der elektronischen Rechnung in ein Format ermöglicht, das der Norm nach Nummer 1 entspricht oder mit dieser interoperabel ist.“ Fassung des Absatzes 2 wie folgt: „(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. In den folgenden Fällen ist er zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nummer 8 bis 29 steuerfrei ist: 1. für eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen; die Rechnung ist als elektronische Rechnung nach Absatz 1 Satz 3 und 6 auszustellen, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland oder in einem der in § 1 Absatz 3 bezeichneten G...